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   BVerwG, 28.06.2018 - 2 C 14.17   

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BVerwG, 28.06.2018 - 2 C 14.17 (https://dejure.org/2018,17508)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.2018 - 2 C 14.17 (https://dejure.org/2018,17508)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - 2 C 14.17 (https://dejure.org/2018,17508)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 5 Abs. 3 Satz 1, Art. 33 Abs. 5; BRRG § 127 Nr. 2; VwGO § 137 Abs. 1, § 191 Abs. 2; BeamtStG § 63 Abs. 3 Satz 2; NHG 2007 § 40 Satz 1 und 2; NHG 2010 § 48 Abs. 2; VwVfG § 46
    Abwahl; Beamtenverhältnis auf Zeit; Beamter; Bestätigung; Entlassung; Erledigung; Hochschule; Hochschulrat; Hochschulsenat; Kausalzusammenhang; Senat; Teilnahme an der Beratung; Unbeachtlichkeit; Verfahrensfehler; Vizepräsident; beamtenrechtliche Streitigkeit; ...

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen die Entlassung aus dem Amt als hauptberuflicher Vizepräsident einer Universität nach Abwahl durch den Senat; Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Zeit; Verfahrensfehler bei der (Ab-)Wahlentscheidung; Teilnahme eines nicht Wahlberechtigten bei der ...

  • doev.de PDF

    Entlassung der Vizepräsidentin einer Hochschule aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit nach Abwahl durch den Senat

  • rewis.io

    Entlassung der Vizepräsidentin einer Hochschule aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit nach Abwahl durch den Senat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamter; Beamtenverhältnis auf Zeit; Hochschule; Vizepräsident; Senat; Hochschulsenat; Hochschulrat; Abwahl; Entlassung; Bestätigung; Erledigung; beamtenrechtliche Streitigkeit; verfassungskonforme Auslegung; Verfahrensfehler; Unbeachtlichkeit; Kausalzusammenhang; ...

  • rechtsportal.de

    Klage gegen die Entlassung aus dem Amt als hauptberuflicher Vizepräsident einer Universität nach Abwahl durch den Senat; Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Zeit; Verfahrensfehler bei der (Ab-)Wahlentscheidung; Teilnahme eines nicht Wahlberechtigten bei der ...

  • datenbank.nwb.de

    Entlassung der Vizepräsidentin einer Hochschule aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit nach Abwahl durch den Senat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Entlassung der früheren Vizepräsidentin der Hochschule Hannover rechtswidrig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Entlassung der früheren Vizepräsidentin der Hochschule Hannover rechtswidrig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entlassung der früheren Vizepräsidentin der Hochschule Hannover rechtswidrig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Hochschulvizepräsidentin rechtswidrig ohne Bestätigung durch den Hochschulrat entlassen

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wissenschaftsfreiheit: Gesetzeswortlaut einfach ignoriert

Sonstiges (2)

  • kurzschmuck.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Hochschule Hannover: Entlassung der früheren hauptamtlichen Vizepräsidentin rechtswidrig

  • kurzschmuck.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Hochschule Hannover: Entlassung der früheren hauptamtlichen Vizepräsidentin rechtswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 1570
  • DVBl 2019, 369
  • DÖV 2018, 1058
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 26.11.2009 - 2 C 15.08

    Dienstherrnwechsel; Übernahme in ein Beamtenverhältnis mit einem anderen

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2018 - 2 C 14.17
    Aus dem vom Beklagten angeführten Urteil des erkennenden Senats zur Übernahme eines Hochschullehrers bei Überführung einer Hochschule in die Trägerschaft einer Stiftung (BVerwG, Urteil vom 26. November 2009 - 2 C 15.08 - BVerwGE 135, 286 Rn. 29, 43 ff.) ergibt sich nichts anderes.

    Unter anderem bei Personalentscheidungen müsse der Gruppe der Hochschullehrer zumindest ein maßgebender, in Fragen der Forschung ein ausschlaggebender Einfluss eingeräumt werden, was bei der vorgesehenen Aufgabenübertragung auf den Stiftungsrat erfordere, dass dem Senat ein dauerhaft ausschlaggebender Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Stiftungsrats eingeräumt werde und bei der Entscheidung des Fachministeriums über die Entlassung eines Mitglieds des Stiftungsrats aus wichtigem Grund dem Votum des Senats maßgebende Bedeutung zukommen müsse (BVerwG, Urteil vom 26. November 2009 - 2 C 15.08 - BVerwGE 135, 286 Rn. 51 ff.).

  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 18.91

    Sportwetten - Art. 12 GG, Konzessionierung, objektive Zulassungsschranke

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2018 - 2 C 14.17
    Dies gilt auch für die Auslegung des § 40 NHG a.F., denn die verfassungskonforme Auslegung von Landesrecht anhand von Bundesverfassungsrecht ist als Anwendung von Bundesrecht revisibel, d.h. das Revisionsgericht ist dabei nicht an die Auslegung durch die Vorinstanz gebunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1994 - 1 C 18.91 - BVerwGE 96, 293 ).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2018 - 2 C 14.17
    Eine fehlerfreie Abwägungs- oder Ermessensentscheidung ist nicht gewährleistet, wenn an der Entscheidung ein Amtsträger mitgewirkt hat, der nach den geltenden Vorschriften nicht hätte mitwirken dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987 - 4 C 9.86 - BVerwGE 78, 347 ).
  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2018 - 2 C 14.17
    Die Entlassung eines Beamten als statutsbeendende Maßnahme bedarf - sofern sie nach den Vorgaben des Art. 33 Abs. 5 GG überhaupt zulässig ist - stets einer gesetzlichen Grundlage; nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es "eine der wichtigsten von Art. 33 Abs. 5 GG geschützten Regeln des Beamtenrechts [...], daß [...] jede Beendigung des Beamtenverhältnisses nur unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen und Formen zulässig ist" (BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1958 - 1 BvL 27/55 - BVerfGE 8, 332 ).
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2018 - 2 C 14.17
    Die Deutung darf nicht dazu führen, dass das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht wird (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 und vom 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 u.a. - NZA 2018, 774, Rn. 72 ff., jeweils m.w.N.; BVerwG, Vorlagebeschluss vom 18. Juni 2015 - 2 C 49.13 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 132 Rn. 104 f. und Urteil vom 21. April 2016 - 2 C 13.15 - BVerwGE 155, 35 Rn. 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2014 - 19 B 203/14

    Widerspruch gegen eine auf § 53 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SchulG NRW gestützte

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2018 - 2 C 14.17
    Eine kollegial zu treffende Ermessensentscheidung kann schon dadurch anders ausfallen, dass eine Person durch ihre Teilnahme an der Beratung Einfluss auf die anderen Organmitglieder ausüben und diese zu einem abweichenden Abstimmungsverhalten veranlassen kann (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 19 B 203/14 - NWVBl 2015, 157 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2018 - 2 C 14.17
    Die Deutung darf nicht dazu führen, dass das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht wird (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 und vom 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 u.a. - NZA 2018, 774, Rn. 72 ff., jeweils m.w.N.; BVerwG, Vorlagebeschluss vom 18. Juni 2015 - 2 C 49.13 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 132 Rn. 104 f. und Urteil vom 21. April 2016 - 2 C 13.15 - BVerwGE 155, 35 Rn. 29).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 49.13

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Besoldung; Dienstbezüge; Aufzehrungsregelung;

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2018 - 2 C 14.17
    Die Deutung darf nicht dazu führen, dass das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht wird (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 und vom 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 u.a. - NZA 2018, 774, Rn. 72 ff., jeweils m.w.N.; BVerwG, Vorlagebeschluss vom 18. Juni 2015 - 2 C 49.13 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 132 Rn. 104 f. und Urteil vom 21. April 2016 - 2 C 13.15 - BVerwGE 155, 35 Rn. 29).
  • BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 13.15

    Disziplinarmaßnahme; Dienstvergehen; schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst;

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2018 - 2 C 14.17
    Die Deutung darf nicht dazu führen, dass das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht wird (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 und vom 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 u.a. - NZA 2018, 774, Rn. 72 ff., jeweils m.w.N.; BVerwG, Vorlagebeschluss vom 18. Juni 2015 - 2 C 49.13 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 132 Rn. 104 f. und Urteil vom 21. April 2016 - 2 C 13.15 - BVerwGE 155, 35 Rn. 29).
  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 18.15

    Arbeitsschutz; Bestimmtheit; Bildschirmarbeitsplatz; Dekan; Dienstherrnpflichten;

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2018 - 2 C 14.17
    Aus dem Anknüpfungspunkt im Beamtenverhältnis folgt, dass es um Normen gehen muss, die - ungeachtet ihrer formalgesetzlichen Einbindung (hier: im Landeshochschulgesetz) - materiell dem Landesbeamtenrecht zuzuordnen sind; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Regelung Auswirkungen auf das Statusverhältnis des Beamten entfalten kann (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2016 - 2 C 18.15 - Buchholz 421.20 HochschulR Nr. 58 Rn. 27).
  • BVerfG, 24.04.2018 - 2 BvL 10/16

    Regelungen zum Hochschulkanzler auf Zeit verfassungswidrig

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • BVerwG, 09.07.1965 - VIII B 44.63

    Zahlung eines dreizehnten Monatsgehalts als "Leistungszulage" an Beamte der

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Ein Kausalzusammenhang ist dagegen zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den angenommenen Verfahrensmangel die Entscheidung anders ausgefallen wäre (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1984 - 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 und vom 28. Juni 2018 - 2 C 14.17 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 148 Rn. 32; Emmenegger, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Auflage 2019, § 46 Rn. 92; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl. 2019, § 46 Rn. 34; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 46 Rn. 80, 83).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2020 - 3 B 31.19

    Feststellung der Missbräuchlichkeit der Zustimmungserklärung zur

    Danach bleiben behördliche Anhörungsfehler folgenlos, wenn der Verfahrensfehler die Entscheidung in der Sache offensichtlich nicht beeinflusst (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2018 - 2 C 14.17 - juris Rn. 31 f.).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 2.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Ein Kausalzusammenhang ist dagegen zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den angenommenen Verfahrensmangel die Entscheidung anders ausgefallen wäre (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1984 - 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 und vom 28. Juni 2018 - 2 C 14.17 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 148 Rn. 32; Emmenegger, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2014, § 46 Rn. 91; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl. 2019, § 46 Rn. 36; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 46 Rn. 80, 83).
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